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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen

Das Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit zwischen dem Vertragspartner und der Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, selbst wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

2 Angebote

(1) Angebote des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen sind grds. unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, Konstruktionen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. so auch in elektronischer Form (CAD 3D Modelle). dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vervielfältigt, nachgeahmt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertrag zwischen dem Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz und dem Vertragspartner kommt zustande, wenn entweder der Vertragspartner ein Angebot des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz annimmt oder wir ein Angebot des Vertragspartners schriftlich bestätigen oder wir nach Erteilung eines Auftrages durch den Vertragspartner die beauftragten Leistungen erbringen. Enthält eine Auftragsbestätigung des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als von dem Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

4 Rechte und Pflichten

(1) Der Inhalt der vom Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz zu erbringenden Leistungen ergibt sich vorrangig aus unserem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Die von uns kalkulierten Leistungszeiten sind nach bestem Wissen und Gewissen kalkuliert und sind verbindlich, solange keine Umstände eintreten, die das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz nicht zu vertreten hat. Die Erbringung von Teilleistungen durch uns ist zulässig.

(3) Nach Beendigung der Leistungen und deren Honorierung hat das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz dem Vertragspartner auf Verlangen die genehmigten Bauvorlagen, Kopien der Original-Zeichnungen und sonstige Unterlagen auszuhändigen. Die Aufbewahrungspflicht endet fünf Jahre nach Beendigung der Leistungen.

(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Planung und Durchführung der Bauaufgabe zu fördern, insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Weisungen an die übrigen am Bau Beteiligten darf er nur im Einvernehmen mit uns erteilen, soweit unsere Aufgabenbereiche betroffen sind.

(5) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz übernimmt keine Garantie in Bezug auf die Richtigkeit von Kostenermittlungen. Eine Obergrenze für die Baukosten ist mit so ermittelten Beträgen nicht verbunden. Ebenfalls sind die ermittelten Kosten keine Beschaffenheit des zu erbringenden Werkes. Sobald und soweit für uns in den einzelnen Planungsphasen Baukostenabweichungen erkennbar sind, werden wir den Vertragspartner hierauf unter Nennung der Gründe hinweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zur Kosteneinsparung oder entsprechende Kompensationsmaßnahmen, unverbindlich unterbreiten.

(6) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz wird die Pläne rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der im jeweiligen Plan enthaltenen Leistung – an den Vertragspartner zur Prüfung vorlegen. Der Vertragspartner prüft die Pläne unverzüglich und gibt sie frei bzw. leitet sie mit Änderungsanmerkungen zurück.

5 Zahlungen

(1) Der Vertragspartner ist bei vertragsgemäßen Vereinbarungen zu Abschlagszahlungen nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen verpflichtet.

(2) Soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preisangaben des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz als netto Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig und haben spesen- und abzugsfrei zu erfolgen.

(4) Zahlungen nehmen wir lediglich als Überweisung entgegen.

(5) Wird der Auftragnehmer ohne vorheriges Angebot mit Leistungen beauftragt, so kann der Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt geltend machen. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass auch Leistungen auszuführen sind, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, beauftragt der Vertragspartner das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz bereits jetzt mit der Erbringung dieser Leistungen. Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz ist berechtigt hierfür ein angemessenes Entgelt zu verlangen.

(6) Pauschalpreis/ -entgelt Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solche und der Schriftlichkeit. Dadurch werden keinesfalls die Leistungen pauschaliert (unechter Pauschalpreis). Änderungen des Leistungsinhalts haben Auswirkungen auf den Pauschalpreis.

(7) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz sind berechtigt, nach Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von einem Drittel des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu stellen und teilbare Leistungen gesondert abzurechnen. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach Übergabe.

(8) Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner die durch den Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen in der Höhe von € 5,00 pro Mahnung, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dem Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz zu ersetzen. Die Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe geschuldet.

(9) Ist der Vertragspartner mit einer aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber dem Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz in Verzug, ist dieses unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt , seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Vertragspartner einzustellen und/ oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, sämtliche offenen Forderungen aus allen Vertragsbeziehungen fällig zu stellen, ohne dass dies den Vertragspartner von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch diese Handlungen nur anzunehmen, wenn dieser durch das Visualisierungs- & Zeichenbüro Mark Schütz ausdrücklich erklärt wurde.

6 Urheber- und Eigentumsrechte

(1) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz behält sich das Eigentum sowie die Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Rechnungen vor. Der Vertragspartner erkennt an, dass die im Zuge der Vertragserfüllung von uns übergebenen Unterlagen, Konstruktionen, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Prospekte, Dateien, Schriftstücke etc. urheberrechtlich geschützt sind und das Urheberrecht bei dem Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz verbleibt. Wir übertragen dem Vertragspartner die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken nur in dem Umfange, in dem die Übertragung zum Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen notwendig ist.

(2) Die Weitergabe der urheberrechtlich geschützten Werke an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz ist unzulässig. Das gleiche gilt für die Veränderung, Nachahmung oder Vervielfältigung derartiger urheberrechtlich geschützter Werke.

7 Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Vertragspartner kann gegenüber Ansprüchen des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Leistungen, die der Vertragspartner uns schuldet, ist nur wegen solcher Ansprüche zulässig, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8 Abnahme

(1) Die Leistungen des Visualisierungs- & Zeichenbüros Mark Schütz sind nach vertragsgemäßer Erbringung der beauftragten Leistung innerhalb von fünf Werktagen vom Vertragspartner abzunehmen. Teilabnahmen sind auf Antrag und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

(2) Im Falle einer Kündigung ist der Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, den erreichten Leistungsstand gemeinsam festzustellen, zu dokumentieren und abzurechnen.

9 Haftung

(1) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz wird die vereinbarten Arbeiten mit der üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des uns bekannten Standes der Technik durchführen. Eine Gewährleistung wird nicht übernommen.

(2) Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung bei fahrlässiger Verletzung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist bei fahrlässiger Verletzung ausgeschlossen.

Im Übrigen besteht die Haftung nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Abs. 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners; Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10 Form

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu Verträgen und sonstige Willenserklärungen, insbesondere Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen, mit der die Schriftform abgedungen wird.

11 Datenschutz

Das Visualisierungs-& Zeichenbüro Mark Schütz sind berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern, die Übermittlung an Dritte wird ausgeschlossen. Der Vertragspartner erhält hier von Kenntnis gemäß § 33 BDSG.

12 Referenzen

Soweit der Vertragspartner keine anderslautende Weisung erteilt, sind wir berechtigt, den Vertragspartner gegenüber Dritten sowie in der eigenen Werbung als Referenzadresse zu nennen.

13 Erfüllungsort, Mediation, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Visualisierungs-& Zeichenbüros Mark Schütz.

Alle im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner auftretenden Konflikte werden bei Scheitern direkter Verhandlungen in einem Mediationsverfahren zu lösen versucht. Direkte Verhandlungen gelten als gescheitert, wenn beide Parteien sich hierüber einig sind oder wenn eine Partei unter Hinweis auf diese Klausel eine Verhandlungsfrist von vier Wochen gesetzt hat und diese Frist ohne Einigung verstrichen ist. Ausgenommen sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Bei Scheitern der Mediation ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Visualisierungs-& Zeichenbüros Mark Schütz.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem solchen Fall einer Bestimmung zuzustimmen, die dem Zweck der unwirksamen/lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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